Seit dem 1. April 2023 wird in Leipzig eine Beherbergungssteuer fällig. Liebe Gäste, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Betreiber dieser Ferienwohnung verpflichtet bin, von Ihnen die Beherbergungssteuer im Namen der Stadt Leipzig einzuziehen. Die Beherbergungsteuer wird in Höhe von 5 Prozent auf das Übernachtungsentgelt erhoben